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vorgespräche kostenlosdas neue architektengesetz erlaubt es uns, die ersten beratungsgespräche nicht in rechnung zu stellen (berufsordnung 2(7)). d.h. Sie können gerne anrufen und mit uns einen termin für ein erstes unverbindliches und kostenloses gespräch vereinbaren.
ziel dieses gesprächs ist es, die wünsche und vorstellungen des bauherren kennenzulernen und herauszufinden, ob eine planung als architekt oder eher eine bauherrenbetreuung als interessenvertretung gegenüber dem bauträger sinnvoll ist. es könnnen auch die ersten skizzen entstehen, um eine grundsätzliche realisierbarkeit der bauaufgabe abzuschätzen. |
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planungs- und erstellungskostendie kosten stehen zwangsläufig im mittelpunkt der überlegungen der meisten bauherren. viele, die nicht an der ausführung sparen wollen, sparen sich lieber die planung. dabei wird vergessen, dass eine gute planung hilft kosten zu sparen und den wert einer immobilie deutlich zu erhöhen. auf der anderen seite können Sie durch eine falsche planung den wert Ihrer immobilie sehr schnell halbieren.
die wesentlichen entwurflichen entscheidungen fallen in den ersten leistungsphasen: der vorentwurf schlägt mit 1% der baukosten zu buche (bei berücksichtigung des grundstückpreises oftmals nur mit 0,5%). d.h. mit der investition von 3.000,€ entscheiden Sie über den wert einer immobilie für die Sie 600.000,-€ bezahlen.
die baugesuchsplanung ist für ein kostengünstig zu erstellendes haus ebenso von großer bedeutung. hier werden die wesentlichen entscheidungen betreffs entwurf, tragwerk, gebäudetechnik- und klimakonzeption erarbeitet. wer versucht, bei diesen leistungsphasen zu sparen, spart an der falschen stelle.
die weiteren leistungsphasen werkplanung, ausschreibung, vergabe und bauleitung sind beim architekten auch gut aufgehoben. man kann sich aber auch kooperationen von bauträgern, baufirmen und planern sehr gut vorstellen. die übergeordnete kontrolle im interesse der bauherren sollte jedoch in jedem fall wieder ein architekt übernehmen. |
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vorentwürfe vor grundstückskaufder kauf des grundstücks oder einer sanierungs- oder renovierungsbedürftigen immobilie wird oft getätigt, bevor der architekt eingeschaltet wird. manchmal lässt sich dies nicht anders organisieren, da man häufig - vor allem bei 1a-grundstücken - sofort zugreifen muss.
oft jedoch geschieht dies aus unwissenheit oder falsch verstandenem geiz. auch hier gilt: die kosten für eine grobe planung fallen kaum ins gewicht und geben dem käufer wichtige hinweise auf den wert und die verwertbarkeit des grundstücks oder der immobilie.
schäden und baumängel lassen sich so oft schon im vorfeld erkennen, wodurch der kaufpreis erheblich gemindert werden kann. unentdeckte potentiale in gebäude oder grundstück lassen sich so ebenfalls leichter erkennen. es lohnt sich also in jedem fall, den architekten rechtzeitig einzuschalten. |
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